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Ein Kaskogutachten, bei einem selbstverschuldeten Schaden

Was ist ein Kaskogutachten?

Zu aller erst muss man sich klar machen wann man ein Kaskogutachten überhaupt erst in Auftrag geben kann. Dies ist der Fall, wenn Sie selber einen Schaden an Ihrem Auto verursachen. Das heißt wenn niemand anderes außer Sie selber für den Schaden haftet. Zudem müssen Sie um ein Kaskogutachten überhaupt erst erstellen lassen zu können, über eine Teil- bzw. Vollkasko Versicherung verfügen. Diese sichert Sie im Falle eines selbstverschuldeten Schaden ab.

Sie haben einen Kaskoschaden? Dann rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie ein Kaskogutachten erstellen!

Was sind Besonderheiten bei einem Kaskogutachten?

Ein Kaskogutachten unterscheidet sich nicht großartig von einem normalen Unfallgutachten. Der Kfz Gutachter kommt zu Ihnen nach Neuss oder Krefeld und dokumentiert den Schaden anhand von Bildern. Diese werden dann in ein Gutachten eingefügt und der Schaden daraufhin kalkuliert. Wenn Sie noch weitere Fragen habe, können Sie uns gerne anrufen! Wir helfen Ihnen gerne.

Was ist noch bei einem Kaskogutachten zu beachten?

Zu aller erst sollten Sie bei einem Kaskoschaden, immer auf einen Kfz  Gutachter bestehen. Denn nur mit einem Kaskogutachten haben Sie rechtssichere Beweise. Es gibt viele Situationen in denen die Versicherung keine Sachverständigen zu Ihnen schicken möchte. Dennoch sollten Sie darauf immer bestehen. Denn sonst kann es während der Schadenregulierung zu Ungereimtheiten kommen.

Ein Problem wäre, wenn Sie sich nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt anfertigen lassen und daraufhin Ihren Wagen gutgläubig reparieren lassen. Im Nachhinein kann es nämlich dazu kommen, dass die Versicherung den Austausch einiger Teile als nicht nötig erachtet und Ihnen dann die Entschädigung kürzt. Dies ist auch der Fall wenn die Werkstatt anders repariert als es die Vorgaben des Herstellers zulassen. Dann kann eine Reparatur schonmal länger dauern und dann auch mehr kosten. Wenn die Versicherung dies aber nicht akzeptiert, bleiben Sie im Zweifel auf den Zusatzkosten sitzen. Dieser ganzen Situation können Sie durch ein Kaskogutachten aus dem Weg gehen. Hier werden alle Beschädigungen aufgenommen und im Gutachten beschrieben. Dann müssen Sie sich keine Sorgen mehr über mögliche Zusatzkosten machen, die gibt es für Sie dann nämlich nicht.

Auch haben Sie bei einem Kaskoschaden die Möglichkeit, fiktiv abzurechnen. Das heißt, dass Sie sich die Entschädigungssumme auszahlen lassen um zB. das Fahrzeug selbst oder in einer anderen Werkstatt zu reparieren. Wenn Sie es denn reparieren, sollten Sie danach einen Reparaturnachweis von Ihrem Kfz Gutachter erstellen lassen. Rufen Sie uns dafür gerne an!

Wir sind Ihr Partner wenn es um Kaskogutachten geht. Wir sind für Sie in Neuss, Krefeld, Düsseldorf, Duisburg und Mönchengladbach unterwegs. Wir nehmen Ihren Kaskoschaden auf.

Rechtssichere Beweise durch ein Kaskogutachten

Wie oben bereits erwähnt sollten Sie niemals einer Schadenregulierung ohne Kaskogutachten zustimmen. Denn nur ein Gutachten von Ihrem Kfz Sachverständigen sichert sie ab. Wir erstellen Ihr Kaskogutachten schnell und zuverlässig. Rufen Sie uns dafür gerne an und vereinbaren Sie einen Termin. Entweder direkt bei Ihnen oder in einer Werkstatt in Ihrer Nähe. Unsere Leistung: Turbo-Gutachten ermöglicht es uns, Ihr Gutachten innerhalb von 24h nach Besichtigung anzufertigen. Zudem begleiten wir Sie während der Schadensregulierung von der Aufnahme des Gutachtens bis zum endgültigen Gelderhalt.

Wichtige Hinweise zu einem Kaskoschaden

Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden, haben Sie bei einem Kaskoschaden nicht immer die freie Gutachter Wahl. Oftmals kommen an die Versicherung gebundene Sachverständige und nehmen Ihr Gutachten auf. Dies ist zwar nicht optimal, da Sie nicht in Ihrem Interesse sondern im Interesse der Versicherung arbeiten. Dennoch sind solche Gutachten hinsichtlich der Genauigkeit der Schadenhöhe, mit einem eines freien Kfz Sachverständigen zu vergleichen.

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